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die Sache ist streitig

См. также в других словарях:

  • streitig — strittig * * * strei|tig [ ʃtrai̮tɪç]: 1. ☆ jmdm. etwas streitig machen: etwas, was ein anderer hat, für sich beanspruchen: er wollte ihr ihren neuen Posten streitig machen; der Hund machte den Katzen das Futter streitig. Syn.: jmdm. etwas… …   Universal-Lexikon

  • streitig — strei|tig, strịt|tig ; die Sache ist streitig (Rechtssprache nur so) oder strittig; aber nur jemandem etwas streitig machen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Streitigkeit, die — Die Streitigkeit, plur. die en. 1. Die Eigenschaft einer Sache, da sie streitig ist, da darüber gestritten wird; als das Abstractum, und ohne Plural. 2. Ein Streit mit Worten und Sätzen, und der ganze Umfang einander entgegen stehender und… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • strittig — unklar; uneinig; kontrovers; angefochten; unsicher; anfechtbar; umstritten; kontroversiell (österr.); zur Debatte stehend; fraglich; fragwürdig; (etwas ist) faul ( …   Universal-Lexikon

  • Von — Von, ein Vorwort, welches in allen Fällen die dritte Endung, oder nach andern die sechste, erfordert, für deren eigenthümliches Merkmahl es in dem letztern Falle angegeben wird. Es bezeichnet allemahl den Ort oder die Sache, welchen eine Handlung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Streitbar — Streitbar, er, ste, adj. et adv. 1. Von Streit, Kampf, Gefecht, Krieg, Treffen, zum Streite geschickt und geneigt. Ein streitbarer Held. Tausend Mann streitbare Leute, Soldaten. Streitbare Thiere, welche Fertigkeit besitzen mit einander zu… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Byzantinische Marine — Die Byzantinische Marine umfasste die Seestreitkräfte des Byzantinischen Reiches. Ebenso wie das Reich selbst stellten sie eine nahtlose Fortschreibung ihrer römischen Vorgänger dar, spielten jedoch eine weitaus größere Rolle für die Verteidigung …   Deutsch Wikipedia

  • Klage — Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs , Sozial , Arbeits und Finanzgerichten bezeichnet man den das… …   Deutsch Wikipedia

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